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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-622/16 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 108, AEUV Art. 107 Abs. 1, VO (EG) Nr. 659/1999 Art. 14 Abs. 1, Beschluss 2013/284/EU
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Subvention, Schule, Montessori, Italien, Nichtigkeit, Steuerbefreiung, Binnenmarkt, Immobiliensteuer
Rechtsfrage: Rechtsmittel der Scuola Elementare Maria Montessori Srl gegen das EuG-Urteil vom 15.9.2016 in der Rechtssache T-220/13: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil aufzuheben, mit dem die Klage von Scuola Elementare Maria Montessori abgewiesen wurde, und folglich den Beschluss 2013/284/EU der Kommission für nichtig zu erklären, soweit damit festgestellt wird, dass die in Form der Befreiung von der ICI gewährte Beihilfe nicht zurückzufordern sei und die Maßnahmen betreffend die Befreiung von der IMU nicht in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. l AEUV fielen; - jedenfalls das Urteil in dem Umfang aufzuheben, in dem der Gerichtshof das Rechtsmittel für begründet hält und bereit ist, ihm stattzugeben; - der Kommission die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 15.09.2016
Vorinstanz/AZ: Rs T-220/13
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 38 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.11.2018
Erledigungs-Az: Rs C-622/16 P, C-623/16 P, C-624/16 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 18 98