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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 33/09 (BFH)
§§: UStG 2005 § 18 Abs. 1 Satz 1, UStG 2005 § 18 Abs. 1 Satz 2, AO § 150 Abs. 8, GG Art. 12, GG Art. 14
Schlagwörter Umsatzsteuervoranmeldung, Elektronische Übermittlung, Billigkeit, Ermessen, Verfassung
Rechtsfrage: Inwiefern musste im Streitfall das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen ab 2005 verzichten (sog. Ermessensreduzierung auf Null)? Sind die Regelungen in § 18 Abs. 1 UStG 2005 und § 150 Abs. 8 AO verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.10.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 149/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 277
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 03 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.03.2012
Erledigungs-Az: XI R 33/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 11 01