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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvL 3/08 (BVerfG)
§§: GG Art. 20 Abs. 3, InvZulG 1996 i.d.F. vom 19.12.1998 § 2 Satz 2 Nr. 4
Schlagwörter Verfassung, Rückwirkung, Stichtag, Zeitpunkt, Investitionszulage, Anspruch, Entstehung, Landwirtschaft, Wirtschaftsgut, Entscheidung, Willenserklärung, Bindung, Steuerpflichtiger, Beihilfe, EG, Steueränderungsgesetz, Treu und Glauben, Vertrauensschutz, Neue Bundesländer, Normenkontrolle, Recht, Rechtsfindung, Gemeinschaftsrecht
Rechtsfrage: Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 2 Satz 2 Nr. 4 InvZulG 1996 i.d.F. des StEntlG 1999 vom 19.12.1998 insoweit mit Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar ist, als die Vorschrift auch Investitionen umfasst, bezüglich deren der Investor eine bindende Investitionsentscheidung vor dem 28.9.1998 getroffen hat. -Normenkontrollverfahren -
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 20.12.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 290/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 22 53
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 04.10.2011
Erledigungs-Az: 1 BvL 3/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 35 90