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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 62/97 |
§§: | EStG § 10d Abs. 3, AO 1977 §§ 172 ff, AO 1977 § 173 |
Schlagwörter | Verlustabzug, Verlustfeststellung |
Rechtsfrage: | Ist der verbleibende Verlustabzug gem. § 10d Abs. 3 EStG im Veranlagungszeitraum 1990 auch dann festzustellen, wenn der die Bezugsgrößen enthaltende bestandskräftige EStB 1990 (Gesamtbetrag der Einkünfte = positiv; Steuerfestsetzung = 0 DM) unzutreffend ist (der Steuerpflichtige hat nachträglich einen Aufgabeverlust erklärt, wodurch sich ein negativer GdE errechnet); ist Voraussetzung für den Erlaß des Verlustfeststellungsbescheides, daß eine Änderungsbefugnis hinsichtlich des EStB 1990 (§§ 172 ff AO 1977) besteht? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 28.08.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 6054/96 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 1435 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.1998 |
Erledigungs-Az: | XI R 62/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 09 41 |