Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 25/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2
Schlagwörter Entfernungspauschale, Einsatzwechseltätigkeit, Regelmäßige Arbeitsstätte, Wegstrecke, Sammelbeförderung
Rechtsfrage: Kann ein Bauhandwerker bei unentgeltlicher Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber vom Betriebssitz zum jeweiligen Einsatzort die Entfernungspauschale nur für die tägliche Wegstrecke von seiner Wohnung zum Betriebssitz (Treffpunkt) oder auch für die weitere Wegstrecke zur Einsatzstelle in Anspruch nehmen, weil auch diese Strecke als Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu werten ist? Ist die Weiterbeförderung zu der Einsatzstelle als innerbetriebliche Fahrt nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.02.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 575/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 03 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.05.2005
Erledigungs-Az: VI R 25/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 36 01