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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 78/06 (BFH)
§§: EStG § 18, BGB § 242, AO § 88 Abs. 1
Schlagwörter Tatsächliche Verständigung, Außenprüfung, Treu und Glauben, Anfechtung
Rechtsfrage: Inwiefern sind die zivilrechtlichen Grundsätze zur Anfechtung, zum Wegfall der Geschäftsgrundlage oder zu § 242 BGB auf eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Außenprüfung anwendbar? Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, wenn bei Unterzeichnung der tatsächlichen Verständigung nicht auf die strafrechtliche Tragweite der Erklärung hingewiesen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 30.05.2006
Vorinstanz/AZ: 11 K 2674/03 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1306
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 33 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.09.2009
Erledigungs-Az: VIII R 78/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 08 32