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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 50/12 (BFH)
§§: AO § 8, EStG § 1 Abs. 1
Schlagwörter Wohnsitz, Wohnung, Unbeschränkte Steuerpflicht, Pilot
Rechtsfrage: Unterhält ein im Ausland lebender Pilot einer inländischen Fluggesellschaft in einem sog. "Standby-Zimmer", welches er zusammen mit zwei weiteren Piloten angemietet hat und das von diesen abwechselnd genutzt wird, um der Forderung des Arbeitgebers nachkommen zu können, den Dienst ausgeruht und pünktlich anzutreten, einen Wohnsitz i.S. des § 8 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.04.2012
Vorinstanz/AZ: 3 K 1061/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 23 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2013
Erledigungs-Az: I R 50/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 30 10