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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 1/15 (BFH) | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Übergangszeit, Freiwilligendienst, Wehrdienst | 
| Rechtsfrage: | Ist der freiwillige Wehrdienst nach § 58 b des Soldatengesetzes dem gesetzlichen Wehrdienst gleichzustellen und besteht somit für die Übergangszeit zwischen Schulausbildung und Beginn der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes Anspruch auf Kindergeld gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 25.11.2014 | 
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 1356/14 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 07 62 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision | 
