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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 16/14 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 22 Nr. 1, ZPO § 323 |
Schlagwörter | Dauernde Last, Leibrente, Hofübergabe, Landwirtschaft, Änderung, Versorgungsleistung |
Rechtsfrage: | Stellen die auf Grund des Hofübergabevertrages vom Kläger monatlich an seine Eltern zu zahlenden Barleistungen sowie die übernommenen Aufwendungen für Verpflegung der Eltern, die sich an dem übertragenen Hausgrundstück ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht vorbehalten haben, in voller Höhe eine dauernde Last oder in Höhe des Ertragsanteils eine Rente dar, wenn die Abänderbarkeit der Zahlungen im Falle einer Unterbringung der Eltern im Alten- oder Pflegeheim sowie die Annahme von Pflegeaufwendungen, die über die eigenen häuslichen und körperlichen Pflegeleistungen hinausgehen, ausgeschlossen sind? - Abweichung zum BFH-Beschluss vom 9.5.2007 X B 162/06, BFH/NV 2007 S. 1501 = SIS 07 24 09? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 15.01.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1829/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 09 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.11.2016 |
Erledigungs-Az: | X R 16/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 06 19 |