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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 83/11 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, EStG § 3 Nr. 3, EStG § 3 Nr. 62, EStG § 19
Schlagwörter Grenzgänger, Pensionskasse, Schweiz, Kapitalabfindung, Sonstige Einkünfte, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Steuerliche Behandlung eines von einer Schweizer öffentlich-rechtlichen Pensionskasse gegenüber einem Grenzgänger im Jahr 2005 als Einmalzahlung geleisteten Vorbezugs zur Wohneigentumsförderung: Liegen gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa mit einem Besteuerungsanteil von 50 % zu versteuernde sonstige Einkünfte vor oder handelt es sich um eine zwar steuerbare, aber nach § 3 Nr. 3 EStG 2005 steuerfreie Abfindung einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung? Steuerliche Behandlung der Beitragszahlungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Pensionskasse? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 07.07.2011
Vorinstanz/AZ: 3 K 1285/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 02 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2015
Erledigungs-Az: I R 83/11
Erledigungs-Vermerk: Zwischenurteil des BFH vom 20.8.2014 I R 83/11 = SIS 14 32 57
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 04 99, SIS 16 15 36