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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 17/12 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 2 a, GrEStG § 6 a, GrEStG § 6 Abs. 3 Satz 1, GrEStG § 6 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Personengesellschaft, Umwandlung, Formwechsel
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuer im Fall des Übergangs einer Gesellschaftsbeteiligung nach § 1 Abs. 2 a GrEStG im Zusammenhang mit einer nachfolgenden formwechselnden Umwandlung: Ist eine nach § 1 Abs. 2 a GrEStG grunderwerbsteuerbare - nicht nach § 6 Abs. 3 GrEStG von der Besteuerung ausgenommene - Übertragung von mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gegeben, wenn die Personengesellschaft, auf die die Anteile übertragen wurden, vor Ablauf von fünf Jahren formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 23.02.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 1596/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 14 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.09.2013
Erledigungs-Az: II R 17/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 34 16