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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 103/99 |
§§: | StBerG § 46 Abs 2 Nr 4 |
Schlagwörter | Vermögensverfall, Auftraggeberinteressen, Beweislast |
Rechtsfrage: | Erfordert die grundgesetzlich geschützte Garantie der Freiheitsrechte, dass bei belastenden behördlichen Eingriffen (Widerruf der Bestellung als Steuerberater) die Behörde die Beweislast trägt? (Konkurrierende Auslegung des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG?) - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.09.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1382/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 55 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.07.2000 |
Erledigungs-Az: | VII R 103/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 50 77 |