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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 2/96 |
§§: | EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 176 Abs. 1 Nr. 3, AO 1977 § 171 Abs. 3,4, FGO § 56,121 |
Schlagwörter | Immobilienfonds, Einkünfteerzielungsabsicht, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | Geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform der KG (Gründung zwecks Finanzierung/Vermietung und Verwaltung eines notleidenden Einkaufszentrums): Fonds eine nur Steuervorteile verschaffende Verlustzuweisungsgesellschaft ohne Totalüberschußerzielungsabsicht - Keine Einkünfteerzielungsabsicht (Beurteilung aus der Sicht der Fonds-Initiatoren oder der eines jeden einzelnen Fonds-Zeichner) bei Verkaufsoption bzw. Rückkaufgarantie für Fonds-Anteil (auf zehn Jahre befristete - vorzeitig auf Treuhänder gegen Zahlung eines bankverbürgten Auseinandersetzungsguthaben in Höhe der Hafteinlage = 30 % der Nominaleinlage übertragbare - Beteiligung) - Totalüberschußprognose: HB oder Steuerbilanz als Prognosegrundlage - Verwertbarkeit von Prospektangaben bei auf sittenwidriger Schädigung der Anleger ausgerichteter Fondskonstruktion? Vertrauensschutz: BFH-Beschluß vom 25. 6. 1984 GrS 4/82 (BStBl. II 1984, 751), Änderung der Rechtsprechung für Fälle der vorliegenden Art. i.S. von § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO? Feststellungsverjährung ? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2335/90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.11.2000 |
Erledigungs-Az: | IX R 2/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 05 05 |