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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 30/05 |
| §§: | GewStG § 9 Nr. 7, EStG § 3 c, GG Art. 3 |
| Schlagwörter | Schachteldividende, Betriebsausgabe, Gewerbeertrag, Minderung, Gleichheitsgrundsatz |
| Rechtsfrage: | Minderung des Gewerbeertrages einer GmbH um Aufwendungen, die mit steuerfreier Schachteldividende im Zusammenhang stehen: 1. Umfasst der Kürzungsbetrag i.S.d. § 9 Nr. 7 GewStG nur die Nettodividende (also keine Berücksichtigung von mit der Schachteldividende im Zusammenhang stehender Betriebsausgaben)? -2. Würde in der Berücksichtigung nur der Nettodividende eine im Hinblick auf Art. 3 GG verfassungswidrige Ungleichbehandlung vorliegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 25.02.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 861/02 G |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 29 16 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 22.02.2006 |
| Erledigungs-Az: | I R 30/05 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 34 12 |