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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 10/18 (BFH) |
§§: | EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4 |
Schlagwörter | Mehrjährige Tätigkeit, Berechnungsmethode, Zeitraum, Gerichtlicher Vergleich, Fristberechnung |
Rechtsfrage: | Welcher Zeitraum ist § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG zugrunde zu legen, wenn sich ein gerichtlicher Vergleich, der noch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses getroffen wurde, auf vergangene und noch laufende Lohnzahlungszeiträume bezieht (Zeitraum bis zum Ende des Arbeitsvertrages oder nur der Nachzahlungszeitraum)? - Fristberechnung des Zeitraums von zwölf Monaten. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 376/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 14 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2021 |
Erledigungs-Az: | VI R 10/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 01 96 |