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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-566/17 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 168 Buchst. a
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Stehen Art. 168 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer einer nationalen Praxis entgegen, nach der das volle Recht auf Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen gewährt wird, die sowohl für Umsätze des Steuerpflichtigen verwendet werden, die vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer erfasst werden (besteuerte und befreite), als auch für solche, die vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer nicht erfasst werden, und zwar angesichts dessen, dass im nationalen Gesetz keine Methoden und Kriterien für die Aufteilung der Vorsteuerbeträge auf die o. g. Arten von Umsätzen geregelt werden?
Vorinstanz: Wojewódzki Sad Administracyjny we Wroclawiu (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 13 S. 5
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.05.2019
Erledigungs-Az: Rs C-566/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 06 08