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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-250/08 (EuGH) |
§§: | EG Art. 18, EG Art. 43, EG Art. 56, EWR-Abkommen Art. 31, EWR-Abkommen Art. 40 |
Schlagwörter | EG, EU, Steuervorteils, Hauptwohnsitz, Grundstück, Immobilie, Belgien, Flandern, EFTA, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Gebühr |
Rechtsfrage: | Hat das Königreich Belgien seine Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 43 EG und 56 EG sowie den Art. 31 und 40 des EWR-Abkommens dadurch verletzt, dass in der Region Flandern (Vlaams Gewest) für die Berechnung eines Steuervorteils beim Kauf einer zum neuen Hauptwohnsitz bestimmten Immobilie die Eintragungsgebühren, die beim Kauf eines früheren Hauptwohnsitzes entrichtet wurden, nur berücksichtigt werden, wenn sich dieser in der Region Flandern, und nicht, wenn er sich in einem anderen Mitgliedstaat als Belgien oder in einem EFTA-Staat befand? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Königreich Belgien |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2008 Nr. C 223 S. 25 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 01.12.2011 |
Erledigungs-Az: | Rs C-250/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 04 35 |