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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 57/17 (BFH)
§§: AO § 34, AO § 35, AO § 69 Satz 1, AO § 166, AO § 191, InsO § 78, InsO § 176, InsO § 178 Abs. 1 Satz 2, InsO § 184, InsO § 201 Abs. 2
Schlagwörter Haftung, Geschäftsführer, Steuerschulden, Insolvenz
Rechtsfrage: Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Geschäftsführers: Anwendung des § 166 AO bei widerspruchsloser Feststellung einer Forderung im Insolvenzverfahren: 1. Ist der in Haftung genommene Geschäftsführer einer GmbH im Haftungsverfahren gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Steuerschuld ausgeschlossen, wenn er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der GmbH den im Prüfungstermin angemeldeten Forderungen des FA nicht widersprochen hat und diese nachfolgend zur Tabelle festgestellt werden? - 2. Gilt dies auch dann, wenn er den gegenüber dem Insolvenzschuldner ergangenen Steuerbescheid vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefochten hatte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.01.2017
Vorinstanz/AZ: 10 K 3671/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 07 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2018
Erledigungs-Az: XI R 57/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 17 65