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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 47/15 (BFH)
§§: FGO § 100 Abs. 2 Satz 3, FGO § 110, AO § 171 Abs. 3 a Satz 3, AO § 350
Schlagwörter Beschwer, Bescheid, Rechtskraft, Einspruch
Rechtsfrage: Beschwer durch den Umsetzungsbescheid nach § 100 Abs. 2 Satz 3 FGO: Inwieweit kann ein Umsetzungsbescheid eine über die rechnerisch zutreffende Umsetzung der Urteilsvorgaben hinausgehende Beschwer beinhalten und unter welchen Voraussetzungen kann ein auf die Durchbrechung der materiellen Rechtskraft gerichtetes Einspruchsbegehren deshalb zulässigerweise erhoben werden (hier Begehren auf Ausübung / bzw. Widerruf von Wahlrechten nach § 34 EStG und § 10 d Abs. 1 Satz 7 EStG)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 01.10.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 3544/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 2148
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 27 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.03.2017
Erledigungs-Az: IX R 47/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 12 04