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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 31/09 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Betriebsausgabe, Privatnutzung, Kraftfahrzeug, Leasing, 1%-Regelung |
Rechtsfrage: | Betriebsausgabenabzug bei einem nur teilweise betrieblich genutzten Leasingfahrzeug: Sind bei einem zu 30% betrieblich genutzten Leasingfahrzeug die Leasingraten voll als Betriebsausgabe abzugsfähig und ist die Privatnutzung nach der 1%-Regelung zu bemessen oder ist nur der betrieblich veranlasste Teil der Leasingraten (30%) als Betriebsausgabe abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 4223/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 27 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2012 |
Erledigungs-Az: | VIII R 31/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 06 94 |