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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1465/05 (BVerfG) |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 129 |
Schlagwörter | Ablaufhemmung, Änderung, Bindung, Ermessen, Fehler, Feststellungsbescheid, Feststellungsfrist, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Offenbare Unrichtigkeit, Verjährung |
Rechtsfrage: | Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 29.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | X R 31/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2005 S. 1749 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 40 15 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 13.03.2007 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 304/07 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an 1. Senat - neues Aktenzeichen: 1 BvR 304/07 - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |