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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 51/17 (BFH)
§§: AO § 355 Abs. 1, AO § 365 Abs. 1, AO § 79 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 80 Abs. 1, InsO § 81 Abs. 1, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 185 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Einspruch, Wirksamkeit, Vertretungsmangel, Insolvenz
Rechtsfrage: Wirksamkeit eines Einspruchs - Vertretungsmangel: Liegt ein wirksamer Einspruch vor, wenn dieser nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Liquidator einer Kapitalgesellschaft mit mündlicher Vollmacht des Insolvenzverwalters eingelegt wurde? Kann dem Liquidator nach Einstellung des Insolvenzverfahrens nachträglich Vertretungsvollmacht erteilt und die Einspruchseinlegung rückwirkend genehmigt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 26.07.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 459/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 06 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2019
Erledigungs-Az: XI R 51/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: I R 68/17 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 03 02