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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 61/15 (BFH)
§§: EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 13 a, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Landwirtschaft, Durchschnittssatzgewinnermittlung, Gewerbebetrieb, Einheitlichkeit, Pferdehaltung
Rechtsfrage: Unterhält eine GbR, die zwei Hektar zugepachtetes Weideland bewirtschaftet und von ihren Gesellschaftern je zwei hochwertige Reitpferde entgeltlich bzw. durch Einbringung erworben hat, die im Reitstall eines ihrer Gesellschafter untergebracht sind und von einem weiteren Gesellschafter zu Dressurpferden ausgebildet werden, um sie dann mit Gewinn weiterzuveräußern, einen einheitlichen, der Durchschnittssatzgewinnermittlung unterliegenden Landwirtschaftsbetrieb, oder liegen mit der Bodenbewirtschaftung einerseits und dem (gewerblichen) Pferdehandel andererseits selbständige Betriebe vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.01.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 2332/12 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 907
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 11 91
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage