Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 54/13 (BFH)
§§: AO § 227, BranntwMonG § 136 Abs. 1, BranntwMonG § 139 Abs. 1, Richtlinie 92/12/EG Art. 4, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Branntweinsteuer, Erlass, Billigkeit, Erlaubnis
Rechtsfrage: Erlass von Branntweinsteuer, die entstanden ist, weil vergälltes Ethanol aus dem Steuerlager entfernt wurden, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren angeschlossen hat. Ist die Verwendung von Branntwein zur Herstellung eines Desinfektionsmittels für die Dentalmedizin nach dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers mit Branntweinsteuer zu belasten, wenn eine im Einzelfall zu erteilende Erlaubnis nicht erteilt war, aber feststeht, dass der Branntwein nicht zu konsumtiven, sondern zu anderen gewerblichen Zwecken eingesetzt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.09.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 4515/12 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 31 30
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision