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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 71/03
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6
Schlagwörter Betriebsausgabe, Arbeitszimmer, Dienstreise, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Mittelpunkt
Rechtsfrage: Anteilige Gebäudekosten für ein Arbeitszimmer, die betrieblich genutzte Garage und einen Archivraum im Keller des Wohnhauses in voller Höhe Betriebsausgabe bei einem Tankstellenbetreiber? Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit dar, mit der Folge, dass keine Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, sondern Dienstreisen vorliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 01.10.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 2530/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 02 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.07.2005
Erledigungs-Az: XI R 87/03
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 87/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 47 90