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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 25/17 (BFH) |
§§: | AO § 227, AO § 233 a, AO § 238, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erlass, Nachzahlungszinsen, Sachliche Billigkeit, Zinssatz |
Rechtsfrage: | Ist der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einhalb Prozent für jeden Monat im Streitjahr 2012 verfassungswidrig und sind daher zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen nach § 233 a AO aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen? Ist beim Erlass einer Steuernachzahlung auch zu berücksichtigen, ob der Schaden durch eine Amtspflichtverletzung wegen überlanger Verfahrens-/Bearbeitungsdauer gemindert oder sogar wieder gut gemacht werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3082/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 13 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.12.2019 |
Erledigungs-Az: | VIII R 25/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches Az: III R 15/17 -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 02 20 |