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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 74/05 |
§§: | KStG § 14, KStG § 17, AktG § 302 |
Schlagwörter | Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Formvorschriften |
Rechtsfrage: | Unterliegt eine Vereinbarung nach § 17 KStG, § 302 AktG zur Anerkennung einer Organschaft bestimmten Formvorschriften? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 244/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1556 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 42 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.02.2006 |
Erledigungs-Az: | I R 74/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 30 95 |