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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 33/02
§§: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a
Schlagwörter Außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung, Zusatzleistung, Entschädigung, Ergänzung
Rechtsfrage: Unterliegt eine Entlassungsentschädigung der Tarifbegünstigung des § 34 EStG, wenn sie in zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird, die zweite Rate auf der Vereinbarung im Aufhebungsvertrag beruht, dass die Abfindung neu berechnet wird, falls der nächstgültige Sozialplan eine finanzielle Besserstellung enthält und die zweite Rate ca. 42 v.H. der ersten Rate bzw. ca. 30 v.H. der Gesamtentschädigung beträgt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.01.2002
Vorinstanz/AZ: 9 K 446/01 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 26 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.2004
Erledigungs-Az: XI R 33/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 21 39