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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2875/10 (BVerfG) |
§§: | EStG 2002 i.d.F. vom 19.7.2006 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, EStG 2002 i.d.F. vom 19.7.2006 § 52 Abs. 40 Satz 4, EStG 2002 § 63 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kind, Alter, Altersgrenze, Familie, Verfassung |
Rechtsfrage: | Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken - Verschonung des Familienexistenzminimums - Staatliche Familienförderung durch finanzielle Leistungen - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - Kein Schutz von "Kontinuitätsvertrauen" - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 17.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | III R 35/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 36 62 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2012 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2875/10 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |