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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 909/06 (BVerfG) |
§§: | EStG 2002 § 26, EStG 2002 § 26 b, EStG 2002 § 32 a Abs. 1, EStG 2002 § 32 a Abs. 5, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1 |
Schlagwörter | Einkommensteuer, Eheähnliche Gemeinschaft, Lebenspartnerschaft, Zusammenveranlagung, Splitting, Verfassung, Gleichheit, Familie, Tarif |
Rechtsfrage: | Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 26.01.2006 |
Vorinstanz/AZ: | III R 51/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 19 86 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 07.05.2013 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 17 53 |