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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 46/97 |
§§: | EStR Abschn. 35 |
Schlagwörter | Rücklage für Ersatzbeschaffung, Brandentschädigung, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | Wie ist bei einem Landwirt die Entschädigung der Brandversicherung steuerlich zu behandeln, wenn in ihr auch die für den Wiederaufbau und die Wiederbeschaffung anfallenden Vorsteuern enthalten sind, weil die Umsätze zunächst gemäß § 24 UStG versteuert wurden? Der Landwirt hatte aber zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung bereits zur Regelbesteuerung optiert und war somit vorsteuerabzugsberechtigt. Sind in Höhe der Vorsteuern stille Reserven aufzudecken oder kann die Rücklage für Ersatzbeschaffung auch in Höhe der entschädigten USt gebildet werden? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.05.1997 |
Vorinstanz/AZ: | V 465/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.06.1999 |
Erledigungs-Az: | IV R 46/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 18 30 |