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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 24/15 (BFH) |
§§: | EStG § 77, FGO § 137 Satz 2, AO § 348 Nr. 1 |
Schlagwörter | Kostenerstattung, Rechtsmittel, Rechtsbehelfsbelehrung, Gerichtskosten, Verschulden |
Rechtsfrage: | Ist gegen die erstmalige Kostenentscheidung nach § 77 EStG im Rahmen einer Einspruchsentscheidung über eine Kindergeldfestsetzung statthaftes Rechtsmittel der Einspruch oder die Klage? Setzt sich das (Prozess-)Urteil des FG in Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 13.5.2015 III R 8/14 (BStBl 2015 II S. 844 = SIS 15 18 40)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 25.03.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 3756/14 Kg |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 1380 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 21 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.04.2016 |
Erledigungs-Az: | III R 24/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 16 64 |