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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 54/11 (BFH) |
§§: | UStG 2008 § 12 Abs. 2 Nr. 1, KN Position 2106, KN Position 2202 |
Schlagwörter | Umsatzsteuersatz, Lebensmittelzubereitung, Einreihung, Tarifierung |
Rechtsfrage: | Einreihung von Sondennahrung (zur ausschließlichen Ernährung von Patienten: Flüssigkeit muss der Patient noch separat aufnehmen). Liegt eine Lebensmittelzubereitung oder ein Getränk vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3205/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 10 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.09.2014 |
Erledigungs-Az: | VII R 54/11 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VII R 54/11 ruht bis zur Entscheidung des EuGH in der Rs C-267/13 (BFH-Beschluss vom 11.12.2013). |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 29 74 |