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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 62/12 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 4, UmwStG § 20 Abs. 1, UmwStG § 21 Abs. 1
Schlagwörter Steuerfreiheit, Einbringung, Gesellschaftsanteil, Veräußerung
Rechtsfrage: Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an einer GmbH, die zuvor im Wege des Formwechsels von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wurden; Anwendung der sog. Rückausnahmeklausel des § 8 b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22.12.2003? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.07.2012
Vorinstanz/AZ: 10 K 3388/08 K, G, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 2057
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 26 23
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage