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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 87/95 |
§§: | EStG § 22 Nr. 3, EStG § 11 Abs. 2 |
Schlagwörter | Sonstige Leistung, Schmiergeld, Werbungskosten, Abfluß |
Rechtsfrage: | Zeitpunkt des Abzugs von mit Einnahmen aus sonstigen Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG (Schmiergeldern) zusammenhängenden Werbungskosten. Uneingeschränkte Anwendung des Abflußprinzips des § 11 Abs. 2 EStG oder steuermindernde Berücksichtigung bereit im Jahr des Zuflusses der Einnahmen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.01.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 361/89 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.01.2000 |
Erledigungs-Az: | IX R 87/95 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 08 52 |