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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-78/00 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 17, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 18
Schlagwörter Erstattung, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer, EG, Staatsanleihe
Rechtsfrage: Hat die Italienische Republik dadurch, dass sie für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Jahr 1992 ein Steuerguthaben aufweisen, die Erstattung der Mehrwertsteuer durch die - im übrigen verspätete - Zuteilung von Staatsanleihen vorsieht, gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 17 und 18 Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) verstoßen?
Vorinstanz: Kommission ./. Italien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2000 Nr. C 149 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.10.2001
Erledigungs-Az: Rs C-78/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 14 16