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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 25/10 (BFH) | 
| §§: | EStG § 9, BUKG § 8 Abs. 3 | 
| Schlagwörter | Entschädigung, Mietwert, Umzug, Werbungskosten | 
| Rechtsfrage: | Beruflich veranlasster Umzug: Ist eine Mietentschädigung (fiktive Miete) als Werbungskosten abzugsfähig, wenn es trotz verstärkter Bemühungen nicht möglich war, das bisher selbst genutzte Wohnungseigentum zu einem angemessenen Preis zu veräußern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Bremen | 
| Vorinstanz/Datum: | 11.03.2010 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 33/08 (2) | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.04.2012 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 25/10 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 21 21 | 
