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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 46/00 |
§§: | FördG § 7 Abs. 1 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Fördergebiet, Fertigstellung, Gebäude |
Rechtsfrage: | Sind in den Folgejahren getätigte Aufwendungen an einem seit Ende 1994 bewohnbaren und bewohnten Gebäude im Streitjahr 1997 nach § 7 FördG begünstigt oder dienten sie der erstmaligen Herstellung eines Wohngebäudes? Bewohnbarkeit als Kriterium zur Bestimmung der Fertigstellung eines Gebäudes i.S. des § 7 FördG? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.06.2000 |
Vorinstanz/AZ: | III 1418/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 73 35 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |