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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 50/99 |
§§: | InvZulG § 8 Abs 1 S 1 Nr 2 b J: 1986, InvZulG § 8, EStDV § 15 Abs 1 |
Schlagwörter | Bauantrag, Gebäude, Bauherr, Beginn |
Rechtsfrage: | Liegt ein rechtzeitiger Baubeginn auch dann vor, wenn der Bauantrag nicht vom Investor, sondern von einem Dritten (hier der Ehefrau des GmbH-Gesellschafters als Eigentümerin des Grundstücks) gestellt wurde? Zeitpunkt des Eintritts in das Bauvorhaben? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 16.09.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 3749/94 Inv |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.06.2000 |
Erledigungs-Az: | III R 50/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 61 73 |