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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 62/06
§§: EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 7 g Abs. 6, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Ansparabschreibung, Erhöhung, Investitionsabsicht
Rechtsfrage: Nachträgliche Erhöhung einer Ansparabschreibung: Kann ein Freiberufler, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, seine für 1998 (Streitjahr) zulässig gebildete Ansparabschreibung nach Ergehen eines Einkommensteueränderungsbescheides in 2001 - und damit nach Ablauf des Investitionszeitraums - für das Streitjahr nachträglich erhöhen? Der Erhöhung liegen Investitionen, die in 2000 tatsächlich durchgeführt wurden, zugrunde. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 10.05.2006
Vorinstanz/AZ: IV 984/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 14 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2008
Erledigungs-Az: VIII R 62/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 31 20