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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 72/11 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1, EStG § 6 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 5, EStG § 6 c |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Wesentliche Betriebsgrundlage, Rücklage für Ersatzbeschaffung, Gewinnermittlung |
Rechtsfrage: | Betriebsaufspaltung: Liegt eine personelle Beherrschung der Betriebsgesellschaft bereits dann vor, wenn der Besitzunternehmer die Geschäfte des täglichen Lebens der Betriebsgesellschaft beherrscht (nicht nur die überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen betreffend)? Rücklage nach §§ 6 b, 6 c EStG: Inwiefern ist eine Dokumentation der Rücklagenbildung erforderlich? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 3626/06 E, G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 08 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.01.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 72/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 17 74 |