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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 16/06
§§: AO 1977 § 367 Abs. 2
Schlagwörter Einspruchsverfahren, Verböserungshinweis, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Inhaltliche Anforderungen an den Verböserungshinweis beim Zusammenfallen der Änderungsmöglichkeit nach § 367 Abs. 2 und § 174 Abs. 4 AO 1977 - Hat das Finanzamt mit seinem im Einspruchsverfahren für das Jahr 1995 erteilten Verböserungshinweis gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen und war es deshalb an der angekündigten Verböserung gehindert (das FA wies die Kläger im Rahmen seines Verböserungshinweises nicht darauf hin, dass sie eine Änderung der Steuerfestsetzung für 1995 zu ihren Lasten durch Rücknahme sämtlicher zum damaligen Zeitpunkt anhängiger Einsprüche gegen die Einkommensteuerfestsetzungen für die Jahre 1995 bis 2001 verhindern könnten und hat außerdem vor Ablauf der gesetzten Rückäußerungsfrist Abhilfebescheide für die Jahre 1996 bis 2001 erlassen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.12.2005
Vorinstanz/AZ: 13 K 2398/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 18 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.09.2007
Erledigungs-Az: IX R 16/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 17 11