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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 7/17 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 3, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Gesellschafterdarlehen, Atypische stille Gesellschaft, Forderungsverlust, Betriebsaufgabe
Rechtsfrage: Sind bei einer GmbH & atypisch Still Forderungsverluste des stillen Gesellschafters gegen die GmbH bereits im Zeitpunkt der Veräußerung sämtlichen Anlagevermögens der GmbH und der Einstellung ihres Geschäftsbetriebs realisiert, wenn mit einer Auskehrung von Vermögen an den Forderungsinhaber im Rahmen der Liquidation nicht mehr zu rechnen ist, oder kommt es - infolge der Gleichstellung mit anderen Mitunternehmerschaften - auf den Zeitpunkt der Betriebseinstellung der atypisch stillen Gesellschaft an? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.03.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 92/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 16 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2018
Erledigungs-Az: IV R 7/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 8.11.2018) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.