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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 41/14 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 3, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 12
Schlagwörter Betriebseinnahme, Zuwendung, Betriebliche Veranlassung, Privat, Schenkung
Rechtsfrage: Ist die (teilweise) unentgeltliche Überlassung einer Eigentumswohnung durch eine Mandantin einer Rechtsanwaltsgesellschaft an einen Partner gewinnerhöhend im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Gesellschaft in Ansatz zu bringen, weil eine Gegenleistung für rechtsberatende Leistungen vorliegt oder erfolgte sie aufgrund psychologischer Betreuungsdienste aus privaten Motiven und stellt daher eine Schenkung dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.02.2014
Vorinstanz/AZ: 7 K 1183/10 U, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 29 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2016
Erledigungs-Az: VIII R 41/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 14 12