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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 33/97 |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, EStDV § 55 Abs. 2 |
Schlagwörter | Rente, Witwe, Leibrente, Ertragsanteil |
Rechtsfrage: | Ist die von der Klägerin (Beamtin) bezogene große Witwenrente als lebenslängliche Leibrente mit dem Ertragsanteil gem. § 22 Nr. 1 Satz 3a EStG oder unter Anwendung des § 55 Abs. 2 EStDV als abgekürzte Leibrente zu versteuern, wenn eine Zahlung nur vorübergehend aufgrund einer Übergangsregelung erfolgte und sich der Rentenanspruch wegen der Anrechnung des eigenen Erwerbseinkommens künftig auf Null reduziert (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.1996 |
Vorinstanz/AZ: | VIII 332/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 287 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2000 |
Erledigungs-Az: | X R 33/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 13 47 |