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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 90/05 |
§§: | GewStG § 10 a Satz 3, GewStG § 2 Abs. 5, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Gewerbeverlust, Atypisch stille Gesellschaft, Unternehmeridentität |
Rechtsfrage: | Führt ein Wechsel von einer unmittelbaren atypisch stillen Beteiligung zu einer mittelbar atypisch stillen Beteiligung zu einem Unternehmerwechsel i.S. des § 10 a Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 5 GewStG mit der Folge, dass der gewerbesteuerliche Verlustvortrag der atypisch stillen Gesellschaft zu versagen ist? - Gilt die einkommensteuerrechtliche Fiktion des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, wonach der mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligte Gesellschafter dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gleichzustellen ist, in vollem Umfang auch für die Gewerbesteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 24.08.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6080/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 755 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 10 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2009 |
Erledigungs-Az: | IV R 90/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 10 08 |