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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 23/05 |
§§: | DMBilG § 1 Abs. 5, LAnpG § 23, DMBilG § 50 Abs. 1, DMBilG § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Verschmelzung, Nachfolgeunternehmen, Rückbeziehung, Eröffnungsbilanz |
Rechtsfrage: | Ist es für die Rückbeziehung gemäß § 1 Abs. 5 DMBilG ausreichend, auf die von den einzelnen Vorgängerunternehmen des Steuerpflichtigen erstellten DM-Eröffnungsbilanzen Bezug zu nehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1777/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 34 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.04.2006 |
Erledigungs-Az: | I R 23/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 47 94 |