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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 19/16 (BFH)
§§: AO § 110 Abs. 2, AO § 355 Abs. 1
Schlagwörter Einspruch, Wiedereinsetzung, Frist
Rechtsfrage: Zur Frage, was genau der Steuerpflichtige im Falle der Behauptung einer rechtzeitigen Absendung eines fristwahrenden Schriftstücks innerhalb der Antragsfrist des § 110 Abs. 2 Satz 1 AO an Tatsachen vortragen muss, damit der Kern des Wiedereinsetzungsgrundes "Rechtzeitige Absendung/Postlaufverzögerung" ausreichend schlüssig dargelegt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.04.2016
Vorinstanz/AZ: 9 K 178/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1049
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 16 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.01.2017
Erledigungs-Az: IX R 19/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 10 29