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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 38/02 |
§§: | UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Pferdepension, Viehhaltung, Reitstall |
Rechtsfrage: | Der Kläger betreibt eine Pferdepension und einen Reitstall. Handelt es sich bei den gegenüber den Pferdeeigentümern erbrachten Umsätzen um eine steuerbegünstigte Viehhaltung im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG, die mit dem ermäßigten Steuersatz der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind oder ist der Regelsteuersatz anzuwenden, da die Pflege der Tiere (Striegeln, Putzen und Bewegen) von den Eigentümern der Pferde übernommen wurde? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2483/00 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 97 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.02.2004 |
Erledigungs-Az: | V R 38/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 33 22 |