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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 96/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Fortbildung, Sprachkurs, Ausland, Lehrer |
Rechtsfrage: | Aufwendungen einer Gymnasiallehrerin für Deutsch und Russisch für die Teilnahme an dem "Cheltenham Festival of Literature" zur Ergänzung ihrer Lehrbefähigung in Englisch ausschließlich beruflich veranlasst, wenn von elf (Arbeits-) Tagen mindestens fünf für freizeitliche und touristische Zwecke (mit den nachgereisten, bei einer anderen Gastfamilie untergebrachten eigenen Kindern) zur Verfügung standen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 3 (1) K 576/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 27 86 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |