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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X B 106/02 |
§§: | EStG 1999 § 34 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20, StEntlG 1999/2000/2002 |
Schlagwörter | Verfassungsmäßigkeit, Gleichheit, Veräußerungsgewinn, Fünftelregelung, Tarif, außerordentliche Einkünfte |
Rechtsfrage: | Bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1999 geltenden Fassung (= i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002)? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 V 9/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1171 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 91 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.01.2003 |
Erledigungs-Az: | X B 106/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 22 13 |