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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 56/11 (BFH) |
§§: | ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG § 11, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 36 Abs. 1, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Einkommensteuer, Stichtag, Abfindung |
Rechtsfrage: | Stellt die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers eine Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers dar? Handelt es sich bei dem Abfindungsanspruch des Erblassers gemäß § 738 BGB um nachträgliche Einkünfte des Erben i.S.d. § 24 Nr. 2 EStG oder um einen für den Rechtsnachfolger nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begünstigten Veräußerungsgewinn? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 02.11.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2263/11 Erb |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 259 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 02 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.07.2012 |
Erledigungs-Az: | II R 56/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 27 33 |