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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 60/03
§§: UStG 1993 § 14, UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Rechnungsaussteller, Unternehmer, Scheinrechnung, Scheinfirma
Rechtsfrage: Ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn sich die Funktion der Rechnungsaussteller auf sog. "Servicedienste" beschränke, nämlich Dritte (Schwarzarbeiter, Kolonnen), die gegen "Provision" ermöglichen, Verträge abzuschließen, Rechnungen zu erstellen und Gelder zu vereinnahmen, da es in diesem Fall an der Identität zwischen Rechnungsaussteller und dem tatsächlich leistenden Unternehmer fehle? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.02.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 8879/97 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 13 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2005
Erledigungs-Az: V R 60/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 03 43