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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 11/00 |
§§: | ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4, ErbStG § 1 Abs 1 Nr 1 |
Schlagwörter | befreiende Lebensversicherung, Erwerb von Todes wegen, Bezugsrecht, Dritter, Leistungen, Kapitalsumme, Vermögensvorteil, Erbschaftsteuer |
Rechtsfrage: | Unterliegen Leistungen aus einer vom Erblasser abgeschlossenen sogenannten befreienden Lebensversicherung der Erbschaftsteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.09.1999 |
Vorinstanz/AZ: | III 532/92 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 62 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.10.2001 |
Erledigungs-Az: | II R 11/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 62 31 |