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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 73/02
§§: EStG § 50 a Abs. 4 Nr. 3
Schlagwörter Ausland, Werbung, Steuerabzug, Beschränkte Steuerpflicht, Gewerbliche Einkünfte, Recht
Rechtsfrage: Steuerabzug für die Überlassung von Werberechten mit einer natürlichen Person: Muss eine inländische KG für eine Vergütung, die sie an ihre beschränkt steuerpflichtige Vertragspartnerin gezahlt hat, den Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 Nr. 3 EStG vornehmen, da dafür die Rechte für eine geplante Werbekampagne mit einer natürlichen Person überlassen worden sind oder sind Dienstleistungen und damit gewerbliche Leistungen erbracht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.12.2001
Vorinstanz/AZ: 8 K 2521/01 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 470
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 57 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2004
Erledigungs-Az: I R 73/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 17 30