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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 195/02 |
§§: | FGO § 68 |
Schlagwörter | Gegenstand des Verfahrens, Änderungsbescheid |
Rechtsfrage: | Wird ein Änderungsbescheid nicht Gegenstand des Verfahrens, wenn die Klage unheilbar unzulässig ist? |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 8288/99 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1243 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 95 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII B 195/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |